REACH

Die TWIG-Personennotsignalgeräte entsprechen den Anforderungen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) Verordnung (EC) Nr. 1907/2006 Anforderungen, d. h. sie enthalten keine gefährlichen Stoffe, die ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Lesen Sie mehr über REACH auf der Webseite der Europäischen Chemikalienagentur in Finnland.

Twig Com kontrolliert die Verwendung chemischer Stoffe in unserer eigenen Fabrik mit niedrigem Energieverbrauch gemäß den Anforderungen der REACH-Verordnung. Darüber hinaus sind wir bemüht, die Einhaltung der Vorschriften durch alle unsere Lieferanten zu überprüfen, indem wir ihre Erklärungen dokumentieren.

Als Teil der Lieferkette stellen wir ausreichende Informationen zur Verfügung, damit nachgeschaltete Anwender und Händler die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt ergreifen können.

Odoo • Text und Bild

Gemäß der REACH-Verordnung muss der Lieferant (Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler), der für das Einführen eines chemischen Stoffes oder einer chemischen Zubereitung in den Handel verantwortlich ist, ein Sicherheitsdatenblatt für Chemikalien, die für die industrielle oder gewerbliche Verwendung bestimmt sind, erstellen und es dem Empfänger der Chemikalie aushändigen.

Die Vorlage eines Sicherheitsdatenblatts ist nicht erforderlich, wenn gefährliche Stoffe oder Zubereitungen, die der breiten Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden, ausreichende Informationen aufweisen, die es den Anwendern ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt zu ergreifen, sofern dies nicht von einem nachgeschalteten Anwender oder Händler verlangt wird.